
Die Art der baulichen Nutzung gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist ein zentraler Aspekt für Eigentümer, Grundstückskäufer, Bauherren und Planer.
Sie legt fest, welche Nutzungen auf einem Grundstück und in dessen Umgebung grundsätzlich zulässig sind und welche nur ausnahmsweise erlaubt werden können.
Die verschiedenen Nutzungsarten sind in den §§ 1–15 der Baunutzungsverordnung als Gebiete definiert. Die BauNVO unterscheidet dabei unter anderem zwischen Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten.
Neben der Hauptnutzung regelt die Verordnung auch die zulässige Nutzung durch Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.
In den jeweiligen Gebietstypen gelten unterschiedliche Immissionsgrenzwerte, insbesondere für Lärm. In reinen Wohngebieten sind diese Werte beispielsweise niedriger als in Gewerbegebieten. Daher ist eine Wohnnutzung in einem Gewerbegebiet nur unter engen Voraussetzungen möglich – unter anderem, damit die dort ansässigen Gewerbebetriebe keine besondere Rücksicht auf Wohnnutzung nehmen müssen.
Für Bauherren, Käufer und Planer ist es daher essenziell, die zulässigen Nutzungsarten zu kennen, um das Potenzial eines Grundstücks realistisch einschätzen zu können. Dies betrifft nicht nur die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens, sondern auch den künftigen Ertragswert des Grundstücks. Eine fundierte Analyse der baulichen Nutzung ist deshalb unerlässlich.
Auch bei Änderungen im Bestand sind die zulässigen Nutzungsarten zu berücksichtigen. Die Genehmigung einer baulichen Anlage erfolgt stets im Zusammenhang mit ihrer vorgesehenen Nutzung. Eine Umnutzung – etwa von Wohnen zu Büro oder umgekehrt – kann genehmigungspflichtig sein. Ob ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. In jedem Fall sollte die Genehmigungspflicht vor Investitionen geklärt werden.