Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung

Hier finden Sie unsere Allgemeine Auftragsbedingungen, die Widerrufsbelehrung
und die Datenschutzerklärung für Verträge.


Allgemeine Auftragsbedingungen | Widerrufsrecht | Datenschutzerklärung


Allgemeine Auftragsbedingungen

Stand: 08.04.2025

von Studio Zerly (Anbieter des Bebauungschecks)
Falkenstr. 42, 81541 München

(im Weiteren: „Architekturbüro“)

Für Verträge mit dem Architekturbüro, die auf die Erteilung von Architektenleistungen zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Auftrag“), gelten folgende allgemeine Auftragsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber.


1. Zustandekommen und Umfang des Auftrags

Die Übersendung des ausgefüllten Vertragsformulars ist noch kein Vertragsschluss, sondern ein Angebot zur Annahme an das Architekturbüro. Ein Auftrag kommt erst durch die Annahme dieses Angebots durch eine Bestätigungs-E-Mail des Architekturbüros zu Stande.

Vertragspartner des Auftraggebers ist das oben genannte Architekturbüro; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Architekten.

Der Umfang des Auftrags ergibt sich aus dem durch den Auftragsantrag des Auftragsgebers begrenzten Vertrag. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart

  • bezieht sich die Dienstleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
  • umfasst die Dienstleistung keine steuerrechtliche Beratung
  • wird die Dienstleistung ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber erbracht, das Architekturbüro übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Auftraggebers einbezogen werden.

2. Pflichten des Architekturbüros

Eine Verpflichtung zum Tätigwerden des Architekturbüros besteht frühestens mit Annahme des Auftrags und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten mit dem Inhalt

„Ich verlange ausdrücklich, dass das Architekturbüro bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Mandatsbearbeitung beginnen und stimme einem entsprechenden Beginn der Auftragsbearbeitung zu. Das Architekturbüro hat mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn das Architekturbüro zuvor die Leistung vollständig erbracht hat.“

Im Rahmen seines Tätigwerdens wird das Architekturbüro die Sache des Auftragnehmers sorgfältig prüfen, die Darstellungen in Text und Bild anfertigen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und ggf. gegenüber Dritten die Interessen des Auftraggebers vertreten, sofern dies explizit vereinbart wurde und das Architekturbüro vom Auftraggeber eine Vollmacht erhalten hat.

Der Umfang der Pflichten richtet sich nach der Beauftragung der Architektenleistungen.

Eine Beauftragung der Leistungsphase 5-8 auf Grundlage dieses Vertrages findet nicht statt. Hierzu sind ggf. gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

a. Umfang der Dienstleistungen

Die Architektenleistungen werden im Rahmen der Dienstleistung „Bebauungscheck“ in drei Pakete (Basis, Plus, Antrag) strukturiert:

  • Das Paket Basis umfasst Leistungen, die ganz oder teilweise den Leistungen der Leistungsphasen 1-2 der Anlage 10 zur HOAI entsprechen. Es handelt sich jedoch nur um Vorprüfungen, die eine erste Orientierung bieten sollen.
  • Das Paket Plus umfasst Leistungen, die ganz oder teilweise den Leistungen der Leistungsphase 1-3 entsprechen.
  • Das Paket Antrag umfasst Leistungen, die ganz oder teilweise den Leistungen der Leistungsphase 1-4 entsprechen.

Die genauen Leistungsinhalte der Pakete ist der Website:

https://bebauungscheck.de/service/

zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu entnehmen.

Die Bereitstellung eines 3D Modells und die Bereitstellung von Audioguides ist nicht Vertragsgegenstand sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Architekturbüros. Es besteht für Auftraggeber kein Anspruch auf Erstellung und Bereitstellung des 3D-Modells oder Audioguides.

Der Umfang der Dienstleistungen und deren Genauigkeit hängt vom Grundstück und der jeweiligen Informationsgrundlage ab. Die erforderlichen Informationen werden vom Auftraggeber und Dritten bereitgestellt. Wenn keine hinreichenden Informationen zur Verfügung stehen, können Leistungen ggf. nicht erbracht werden.  Er steht daher im Ermessen des Architekturbüros die Leistungsinhalte näher zu bestimmen. Dazu gehört auch das Recht Leistungsinhalte teilweise oder ganz wegzulassen, wenn dies sachlich begründet ist.

b. Keine rechtsverbindlichen Auskünfte, keine genehmigungsfähige Planung

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Bebauungschecks herangezogenen Informationsmittel, wie Bebauungspläne und Geodaten Ungenauigkeiten und Fehler enthalten können, die sich auf die Beurteilung der Bebaubarkeit niederschlagen können.

Im Bebauungscheck Basis und Plus können keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Bebauung getroffen werden. Sie sind auch nicht geschuldet.  

Die Ergebnisse der Prüfung können sich im Rahmen eines Antragsverfahren oder nach Abklärung mit der Baubehörde als unzutreffend herausstellen, weil neue Erkenntnisse hinzutreten oder z.B. die Baubehörde eine andere Rechtsaufassung vertritt. Aus diesem Grund wird vereinbart, dass das Architekturbüro keine genehmigungsfähige Planung schuldet.  

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Rechtssicherheit nur durch einen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung herstellen lässt.

c. Planungsziele

Spezifische Planungsziele sind ergänzend zu diesen Auftragsbedingungen in Textform im Einvernehmen festzuhalten. Soweit dies nicht der Fall ist, stehen die Planungsziele im Ermessen des Architekturbüros. Einer Erstellung einer vorherigen Planungsgrundlage bedarf es nicht.

Planungsziele können zum Beispiel sein:

  • Standort und Einordnung auf dem Grundstück
  • Berücksichtigung spezieller standortspezifischer Rahmenbedingungen
  • Vorgaben zur Gebäudekubatur
  • Nutzungszweck und spezielle Nutzungsanforderungen
  • Qualitäts- und Ausstattungsstandards
  • Spezielle qualitative Anforderungen, z.B. im Hinblick auf die Energetik. Zertifizierungen,
  • Medienversorgung, Sicherheitstechnik, etc.
  • Bauökologische Anforderungen
  • Raumprogramm
  • Anbindung an Bestandsgebäude/Einbindung in betriebliche Prozesse
  • Künftige Erweiterbarkeit
  • Besonderheiten der Vergabe
  • Vorgesehene Unternehmereinsatzform (Einzelgewerksvergabe, Aufteilung in Lose, Generalunternehmer)

d. Änderung und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen der jeweiligen Pakete oder ein zusätzliches Paket kann durch Angebot und Annahme in Textform, z.B. per E-Mail, vereinbart werden. Mehrleistungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Soweit nichts vereinbart wurden, ist die Mehrleistung jedenfalls angemessen zu vergüten. Ein Anspruch hierauf besteht für den Auftraggeber jedoch nicht.


3. Obliegenheiten des Auftraggebers

Die Auftragsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Auftraggebers:

a. Umfassende Information

Der Auftraggeber wird das Architekturbüro über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln.

b. Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Auftraggeber wird bei Durchführung von Antragsverfahren das Architekturbüro bei Änderung seiner Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit für eine Vertretung sorgen;

c. Prüfung von Mitteilungen des Auftraggebers

Das Architekturbüro darf den Angaben des Auftraggebers ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Auftraggeber mitgeteilten Tatsachen seiner Sachbearbeitung zugrunde legen.

Der Auftraggeber wird die ihm von dem Auftraggeber übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Texte des Architekturbüros sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;

d. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen des erteilten Auftrags.


4. Vergütung

Die Vergütung des Bebauungscheck Basis, Plus und Antrag ist der Website www.bebauungscheckde/service zu entnehmen.

Für die Vergütung des Bebauungscheck Plus und Bebauungscheck Antrag ist eine eigene Vergütungsvereinbarung zu schließen. Hierzu unterbreitet das Architekturbüro ggf. ein Angebot. Die Vereinbarung kann in Textform geschlossen werden.

Soweit für vereinbarte Leistungen keine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, gilt als Honorar 150 EUR zzgl. Umsatzsteuer/pro Stunde als vereinbart.  

Dem Architekturbüro sind angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf Rechnung hin zu bezahlen.


5. Sonderfachleute

Das Architekturbüro erbringt keine Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung und Statik, der Grundstücksvermessung, der Bestandsvermessung, der technischen Gebäudeausrüstung, im Bereich der Heizung-, Lüftung-, Klima-  oder Sanitäranlagen oder im Bereich der Elektrotechnik oder im Bereich der akustischen Beratung. Hierfür sind vom Auftraggeber Sonderfachleute heranzuziehen. Die Koordination der Sonderfachleute und die Integration der Planungsleistungen in die Gesamtplanung ist entsprechend Ziff. 4 zu vergüten. Das Architekturbüro kann den Auftrag kündigen, wenn die Sonderfachleute über keine hinreichenden 3D Planungstools verfügen und dadurch die Zusammenarbeit erschwert wird. 


6. Kommunikation

Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommt das Architekturbüro seiner Informationspflicht durch die Nutzung von E-Mail nach. Die insoweit vom Auftraggeber mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sender und Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.


7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Architekturbüros, aus dem zwischen ihm und dem Auftraggeber bestehenden Auftrag, auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 1.000.000 EUR beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Der Planer hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen dieser Versicherung betragen:

für Sach- und Vermögensschäden                    1.000.000 EUR

für Personenschäden                                             3.000.000 EUR

Sofern der Auftraggeber wünscht, kann eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden kann.


8. Abtretung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Architekturbüros abgetreten werden.


9. Urheberrecht

Die Darstellung in Text und Bild, sowie die Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentlichen von Darstellung, z.B. des Bebauungschecks, etwa in Internetportalen oder auf Websiten, ist nicht gestattet.


10. Bereitstellung von Daten

Die im Rahmen des Bebauungschecks angefertigten Leistungen werden als PDF an den Auftraggeber digital übersendet. Ein Anspruch auf Herausgabe von CAD-Daten besteht nicht. Ein Anspruch auf die Funktionalität von verlinkten Inhalten besteht nicht. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Website www.bebauungscheck.de besteht nicht. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines 3D-Modells besteht nicht.


11. Schlussbestimmungen

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise (Anlage 2) und die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 3) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Auftragsbedingungen.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekturbüro gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine dieser Auftragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.


Widerrufsrecht

Sofern der Auftraggeber Verbraucher iSd § 13 BGB ist, der Auftrag ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln iSd § 312c Abs. 2 BGB zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von dem Architekturbüro für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem erfolgte, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht zu.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name der Kanzlei, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Verlust des Widerrufsrechts Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.


Datenschutzerklärung

Verantwortlicher iSd Datenschutzgesetze und Datenschutzbeauftragter ist Dr. iur. Florian Holzer

Kontaktaufnahme des Auftraggeber

Bei einer Kontaktaufnahme des Auftraggeber werden die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfrage verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGV-O bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSG-VO, wenn die Anfrage auf einen Vertragsschluss gerichtet ist. Die Daten werden gelöscht, wenn der Zweck der Verarbeitung wegfällt, zB die Anfrage abschließend beantwortet ist. Mündet die Anfrage in ein Mandatsverhältnis, werden die Daten spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Soziale Aktivitäten, rechtliche Information

Wir nutzen personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift), um Auftraggeber auf neue Entwicklungen und Angebote hinzuweisen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSG-VO.

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken jederzeit per E-Mail an mail@zerly.de widersprechen. Die Daten werden gelöscht, wenn Sie der Verarbeitung widersprochen haben oder der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zu einer weiteren Speicherung verpflichtet sind.

Rechte des Auftraggeber

Dem Auftraggeber (nachfolgend „betroffene Person“) stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten die folgenden Rechte zu:

1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

a)     die Verarbeitungszwecke;

b)    die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

c)     die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

d)    falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

e)    das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

f)      das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

g)    wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

h)     das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DSG-VO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSG-VO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSG-VO)

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

a)     Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

b)    Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c)     Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSG-VO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

d)    Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

e)    Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

f)      Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSG-VO erhoben.

(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

a)     zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

b)    zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

c)     aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h) und i) sowie Art. 9  Abs. 3 DSG-VO;

d)    für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 DSG-VO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

e)    zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

a)     die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,

b)    die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;

c)     der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder

d)    die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSG-VO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Abs. 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

(3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

a)     die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSG-VO beruht und

b)    die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Artikel 17 DSG-VO bleibt unberührt.

(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Abs. 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen werden

(3) Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

6. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSG-VO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

7. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSG-VO)

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

AGB